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Tierhotel MenzelTierpension für Katzen in Dresden
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VERTRAGSBEDINGUNGEN
Jedes Tier sollte gegen Schnupfen, Seuche und Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein und darf nicht überschritten werden. Empfehlenswert wäre eine Impfung, die einen Monat vor Aufenthalt des Tieres erfolgte. 2. EIGNUNG DES TIERES Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass alte Tiere sowie Jungtiere, die im Wesen noch nicht gefestigt sind, durch den Wechsel in die fremde Umgebung in eine psychische Situation geraten können. Für daraus resultierende Schäden haftet der Tierhalter. 3. HINWEISPFLICHT Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tierhotel auf alle Besonderheiten des Tieres aufmerksam zu machen, die für den Umgang und die Pflege des Tieres von Bedeutung sind, z.B. Wesensbesonderheiden, notwendige Diät, usw. 4. ERKRANKUNG DES TIERES WÄHREND DES AUFENTHALTES Der Tierhalter ermächtigt das Tierhotel, bei akuten Verletzungen oder Anzeichen einer ernsthaften Erkrankung, das Tier dem Tierarzt vorzustellen und verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten. Ausgenommen sind Verletzungen, die durch das Tierhotel verschuldet wurden. 5. VERPFLICHTUNG DES TIERHOTELS Das Tierhotel verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Tiere korrekt und liebevoll zu pflegen, spezielle Hinweise des Tierhalters zu beachten und auf individuelle Besonderheiten des jeweiligen Tieres entsprechend einzugehen. 6. ABSAGE Eine Absage ist dem Tierhotel möglichst 5 Tage vorher mitzuteilen. Wird das Tier ohne Entschuldigung nicht eingeliefert, zahlt der Tierhalter 50% der Pensionskosten. 7. INFORMATIONPFLICHT DES TIERHOTELS Das Tierhotel ist verpflichtet, den Tierhalter über alle Einzelheiten des Vertrages sowie über die Art und Weise der Unterbringung des Tieres umfassend zu informieren. 8. GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand ist Dresden. |